
Die Bundesregierung und die Förderbank KfW verlängern die Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard über den 30. Juni 2026 hinaus. Das Programm kann nun weiter genutzt werden, bis die bereitgestellten Bundesmittel aufgebraucht sind – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft
Die EH-55-Plus-Förderung war im Dezember 2025 gestartet worden, um bereits genehmigte, aber bislang nicht realisierte Bauvorhaben wieder in Gang zu bringen. Zum Start standen 800 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung sind derzeit noch rund 343 Millionen Euro verfügbar. Bis zum 15. Juni konnten demnach rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von 3,2 Milliarden Euro gefördert werden.
Damit bleibt Bauherren, Investoren und Projektentwicklern etwas mehr Zeit, bereits baureife Vorhaben umzusetzen. Die Verlängerung bedeutet allerdings keine dauerhafte Rückkehr der früheren EH-55-Förderung. Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, endet das Programm. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht.
Baureife Projekte stehen im Mittelpunkt
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Bei Vorhaben, die nach Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig sind, muss die zuständige Baubehörde Kenntnis vom Vorhaben haben und die Ausführung zulässig sein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Das Programm richtet sich an private und gewerbliche Investoren. Auch Nichtwohngebäude können gefördert werden. Kommunale Gebietskörperschaften können nach Angaben der KfW einen Zuschuss direkt bei der KfW beantragen. Die Förderung ist in das bestehende KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert.
Kredite bis 100.000 Euro pro Wohneinheit
Für Wohngebäude können pro Wohneinheit zinsverbilligte Förderkredite von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und wird aus Bundesmitteln verbilligt. Zum Zeitpunkt der KfW-Mitteilung lag der effektive Jahreszins für ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung bei 1,0 Prozent.
Die Konditionen sind damit vor allem für Projekte relevant, deren Finanzierung durch die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ins Stocken geraten ist. Das Ziel der Förderung bleibt, den sogenannten Bauüberhang abzubauen: also Wohnungen und Gebäude, die bereits geplant und genehmigt sind, aber noch nicht gebaut wurden. Das Bundesbauministerium hatte zum Start des Programms von rund 760.000 genehmigten, aber noch nicht realisierten Wohnungen in Deutschland gesprochen.
Heizen ohne Öl und Gas ist Pflicht
Die Förderung ist an klare energetische Vorgaben gebunden. Die Gebäude müssen nicht nur den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen, sondern auch vollständig ohne Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien auskommen. Öl- und Gasheizungen sind damit ausgeschlossen. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse-Heizungen.
Für Bauherren in Ostwestfalen-Lippe gilt damit dasselbe wie bundesweit: Wer ein genehmigtes EH-55-Projekt noch nicht begonnen hat und die Anforderungen an eine erneuerbare Wärmeversorgung erfüllt, kann die Verlängerung nutzen. Regionale Zahlen dazu, wie viele Projekte in OWL unter die Förderung fallen könnten, liegen bislang nicht vor.
Bedeutung für Bauwirtschaft und Handwerk
Für die Bauwirtschaft und das Handwerk ist vor allem entscheidend, ob aus genehmigten Projekten nun tatsächliche Aufträge werden. Die Förderung kann Finanzierungslücken schließen, ersetzt aber keine Baugenehmigung und keine wirtschaftliche Projektkalkulation. Sie ist daher kein allgemeines Neubauprogramm, sondern ein zeitlich und finanziell begrenztes Instrument für bereits baureife Vorhaben.
Gerade für Ausbaugewerke, Haustechnikbetriebe und energieeffizientes Bauen bleibt die Entwicklung dennoch wichtig. Denn die Förderung verbindet klassische Neubaufinanzierung mit Anforderungen an Energieeffizienz und erneuerbare Wärme. Wer das Programm nutzen will, muss die technischen Voraussetzungen frühzeitig mit Energieeffizienz-Experten, Planern und finanzierenden Banken klären.
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Wellnhofer Designs – adobe stock