
In vielen Städten stehen Büros, Ladenlokale und andere Gewerbeimmobilien leer, während gleichzeitig Wohnraum knapp bleibt. Genau an diesem Punkt setzt ein neues Förderprogramm des Bundes an: Ab dem 1. Juli 2026 soll der Umbau leerstehender Gewerbegebäude zu Wohnungen mit Zuschüssen unterstützt werden. Für das laufende Jahr stehen dafür 300 Millionen Euro bereit. Pro neu entstehender Wohnung sind bis zu 30.000 Euro Förderung vorgesehen.
Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft
Die Unterstützung gibt es nicht pauschal für jeden Umbau. Gefördert wird nur, wenn durch die Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Zudem muss das Gebäude nach dem Umbau mindestens den Effizienzhausstandard EH 85 erreichen. Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind Ausnahmen vorgesehen. Der Bund fördert bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben je neu geschaffener Wohnung. Damit ist die Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit zugleich rechnerisch festgelegt.
Nicht jede Ausgabe fällt unter die neue Förderung
Zu den förderfähigen Kosten zählen nach den bislang bekannten Angaben vor allem bauliche Anpassungen, die unmittelbar für die neue Wohnnutzung erforderlich sind. Dazu gehören etwa Änderungen an der Baukonstruktion, neue Grundrisse, Innenausbau oder die Umgestaltung von Außenanlagen. Ausdrücklich nicht erfasst sind dagegen Ausgaben für die energetische Sanierung. Diese können jedoch über andere Programme abgefedert werden, denn die neue Förderung soll sich mit weiteren Fördertöpfen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren lassen – allerdings nur, solange die Summe aller Fördermittel die tatsächlichen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
Auch für Unternehmen gibt es eine Fördergrenze
Der Zuschuss ist nicht unbegrenzt verfügbar. Pro Unternehmen liegt die maximale Gesamtförderung bei 300.000 Euro. Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt des Antrags: Er muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen bedeutet das, dass die Planung frühzeitig stehen muss, bevor Aufträge vergeben werden. Die Richtlinie „Gewerbe zu Wohnen“ sollte laut den bisher veröffentlichten Informationen im Bundesanzeiger erscheinen.
Umbau statt Neubau gewinnt an Bedeutung
Hinter dem Programm steht mehr als nur ein neuer Förderbaustein. Das Bundesbauministerium verweist darauf, dass sich seit der Corona-Pandemie Trends wie mobiles Arbeiten und Online-Handel verstärkt haben. Dadurch stehen mehr Gewerbeflächen leer. Allein in den sieben größten Städten Deutschlands gibt es nach Ministeriumsangaben rund 1,8 Millionen Quadratmeter Bürofläche, die grundsätzlich für Wohnraum in Frage kommen. Zugleich kann die Umwandlung bestehender Gebäude auch klimapolitisch interessant sein: Durch den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz lassen sich im Vergleich zu Neubauten laut Ministerium bis zu zwei Drittel CO2 einsparen.
Impuls für Innenstädte und Eigentümer
Für Kommunen und Immobilienbesitzer eröffnet das Programm damit eine zusätzliche Option, auf Leerstände zu reagieren. Vor allem in zentralen Lagen kann die Umnutzung dazu beitragen, Innenstädte zu beleben und neuen Wohnraum dort zu schaffen, wo Infrastruktur bereits vorhanden ist. Ob die Förderung in der Praxis ausreicht, um mehr Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen, wird sich allerdings erst nach dem Start im Juli zeigen. Klar ist schon jetzt: Der Bund will den Umbau im Bestand stärker in den Mittelpunkt rücken – nicht als Ersatz für den Neubau, aber als zusätzlichen Weg aus der Wohnraumknappheit.
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : vin – adobe stock