200 Mio. Euro für moderne Sportstätten in NRW

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Blick auf eine Laufbahn einer Sportanlage.

Nordrhein-Westfalen legt ein neues Förderprogramm für Sportvereine auf. Im Rahmen der „NRW-Sportmilliarde“ sollen 200 Mio. Euro in die Modernisierung, Sanierung und den Neubau vereinseigener Sportstätten fließen. Das Programm ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036, mit dem insgesamt 600 Mio. Euro für die Sportinfrastruktur vorgesehen sind. Jeweils 200 Mio. Euro entfallen auf Sportvereine, Schwimmbäder und kommunale Sportstätten.

Für die Vereine in Nordrhein-Westfalen ist das Programm ein wichtiger Baustein, denn viele Sportanlagen sind in die Jahre gekommen. Sanierungsbedarf besteht vielerorts bei Vereinsheimen, Umkleiden, Hallen, Plätzen und technischen Anlagen. Das Land will mit der Förderung die Bedingungen für den Breitensport verbessern und zugleich ehrenamtlich getragene Vereinsstrukturen stärken.

Förderportal startet im Juni

Das Interessenbekundungsverfahren soll voraussichtlich am 1. Juli 2026 über das Förderportal des Landessportbundes NRW starten. Bereits ab sofort können Sportvereine die Abstimmung mit den zuständigen Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie Kreis- und Stadtsportbünden aufnehmen. Ab dem 18. Mai 2026 sind Informationsveranstaltungen für Sportvereine als Videokonferenzen vorgesehen. Die eigentliche Antragstellung über das Modul „förderplan.web“ soll ab dem 1. September 2026 möglich sein.

Im Mittelpunkt stehen vereinseigene Sportstätten. Gefördert werden sollen Modernisierung, Sanierung und Neubau. Ziel ist ein möglichst schlankes und transparentes Verfahren, damit Fördermittel schnell in konkrete Projekte vor Ort fließen können.

Sportvereine sollten Projekte vorbereiten

Für viele Vereine dürfte nun entscheidend sein, geplante Maßnahmen frühzeitig zu konkretisieren. Wer eine Förderung nutzen will, sollte klären, welche baulichen oder technischen Maßnahmen anstehen, welche Kosten zu erwarten sind und wie die Finanzierung insgesamt aussehen kann. Die Abstimmung mit den örtlichen Sportbünden ist dabei ausdrücklich vorgesehen.

Auch für Vereine in Ostwestfalen-Lippe kann das Programm interessant werden. Denn Sportstätten sind nicht nur Orte für Training und Wettkampf, sondern oft auch wichtige Treffpunkte in den Städten und Gemeinden. Moderne Anlagen verbessern die Bedingungen für Kinder- und Jugendsport, Gesundheitssport, Integration und ehrenamtliches Engagement.

Ergänzende Finanzierung bleibt Thema

Der Landessportbund NRW verweist zugleich darauf, dass die Landesmittel durch weitere Fördermittel der Kommunen ergänzt werden sollten. Gerade größere Bau- und Sanierungsvorhaben lassen sich häufig nicht allein über einen Zuschuss abbilden. Neben Zuschüssen können für Sportorganisationen auch Finanzierungsprogramme eine Rolle spielen. Die NRW.BANK bietet etwa das Programm „NRW.BANK.Sportstätten“ an. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund NRW beziehungsweise in einer zuständigen Untergliederung sind. Finanziert werden können unter anderem Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.

Damit wird die neue Förderung in ein breiteres Finanzierungssystem eingebettet. Für Vereine bleibt allerdings die Aufgabe, die eigenen Vorhaben belastbar zu planen und die notwendigen Eigenanteile oder ergänzenden Mittel zu sichern.

Teil eines größeren Investitionsprogramms

Die 200 Mio. Euro für Sportvereine sind nur ein Teil der angekündigten Investitionen. Nordrhein-Westfalen stellt nach Angaben der Landesregierung zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes rund eine Milliarde Euro für den Sport im Land bereit. Neben den 600 Mio. Euro aus dem Infrastrukturgesetz werden in den kommenden fünf Jahren rund 375 Mio. Euro aus den Gemeindefinanzierungsgesetzen erwartet, die den Kommunen über die Sportpauschale zufließen. Hinzu kommen laufende Investitionen in herausragende Sportstätten mit jährlich fast 20 Mio. Euro.

Das Programm knüpft an „Moderne Sportstätte 2022“ an. Dieses Vorgängerprogramm stellte 300 Mio. Euro bereit und ist nach Angaben des Landessportbundes nahezu vollständig ausgeschöpft. Der Verwendungsnachweis für die damaligen Fördermittel muss spätestens bis zum 30. Juni 2027 bei der NRW.BANK eingereicht werden.

Für die Vereine beginnt damit jetzt die nächste Phase der Sportstättenförderung. Wer modernisieren, sanieren oder neu bauen will, sollte die Zeit bis zum Start des Förderportals nutzen, um Projekte zu prüfen, Unterlagen vorzubereiten und die Abstimmung vor Ort zu suchen.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : U. J. Alexander – adobe stock

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