Schrottimmobilien: Bund will Kommunen mehr Rechte geben

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Blick auf einen Neubau, vor dem ein Baugerüst steht.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues „Baugesetzbuch-Upgrade“ beschlossen. Ziel ist es, den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen, Planungsverfahren zu vereinfachen und Städten und Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu geben. Neben digitalen Verfahren und kürzeren Fristen enthält die Novelle auch neue Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien. In extremen Fällen soll künftig sogar eine Enteignung möglich sein.

Deutschland steckt weiterhin in einer angespannten Lage am Wohnungsmarkt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit 2012. Zwar stieg die Zahl der Baugenehmigungen 2025 wieder an, doch zwischen Genehmigung und Fertigstellung klafft weiterhin eine große Lücke. Ende 2025 lag der Bauüberhang bei 760.700 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen.

Wohnungsbau bekommt mehr Gewicht

Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist der Vorrang für den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten. Wenn Bebauungspläne neues Wohnbauland ausweisen, soll der Wohnungsbau dort künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten. Damit erhält er in Abwägungsprozessen ein stärkeres Gewicht, etwa wenn Wohnraum, Infrastruktur, Grünflächen oder andere Nutzungen miteinander konkurrieren.

Für Kommunen kann das wichtig werden, weil viele Projekte nicht am fehlenden Bedarf, sondern an langen Verfahren und Nutzungskonflikten scheitern. Die Bundesregierung will deshalb Bauleitplanverfahren stärker digitalisieren. Kommunen sollen digitale Instrumente einsetzen, die Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig digital erfolgen können. Bürgerinnen und Bürger sollen über eine Verfahrensampel nachvollziehen können, wo ein Verfahren gerade steht.

Planen soll schneller werden

Auch die Umweltprüfung soll gestrafft werden. Nach Angaben des Bundesbauministeriums sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur dort erfolgen, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Wenn eine vertiefte Prüfung nötig ist, soll sie nicht zwingend schon auf Ebene des Bebauungsplans stattfinden, sofern sie später im Zulassungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden kann. Damit sollen Verfahren beschleunigt werden, ohne den Umweltschutz grundsätzlich aufzugeben.

Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sein und am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Änderungen im Raumordnungsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz sollen sechs Monate nach der Verkündung folgen. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Mehr Druck auf Eigentümer von Problemimmobilien

Besonders aufmerksam verfolgt wird der Teil der Reform, der sich mit Schrottimmobilien befasst. Gemeint sind Gebäude, die über längere Zeit vernachlässigt werden, leerstehen, verwahrlosen oder ganze Quartiere belasten. Solche Immobilien können nicht nur die Wohnqualität in der Nachbarschaft verschlechtern, sondern auch Sicherheitsrisiken verursachen und den Wert angrenzender Gebäude mindern.

Künftig sollen Gemeinden leichter ein Vorkaufsrecht an solchen Immobilien ausüben können. Außerdem sollen sie einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen dürfen. Eigentümer könnten damit verpflichtet werden, bauliche Mängel zu beseitigen. Bei „extremem Missbrauch“ sieht der Gesetzentwurf als letztes Mittel auch die Möglichkeit einer Enteignung vor.

Damit richtet sich die Reform nicht gegen Eigentümer, die ihre Gebäude ordnungsgemäß bewirtschaften. Der Eingriff zielt vielmehr auf Fälle, in denen Immobilien bewusst dem Verfall preisgegeben werden oder Missstände trotz kommunaler Maßnahmen nicht beseitigt werden. Für Städte und Gemeinden kann das ein zusätzlicher Hebel sein, um problematische Gebäude wieder einer geordneten Nutzung zuzuführen.

NRW arbeitet an eigenem Gesetz

Auch Nordrhein-Westfalen geht gegen Problemimmobilien vor. Die Landesregierung hat im März 2026 den Entwurf für ein „Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen“ beschlossen und eine Verbändeanhörung eingeleitet. Das Gesetzesvorhaben soll dem Landtag im Juni 2026 zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Ziel ist es, Zweckentfremdung, unzumutbare Wohnverhältnisse und ausbeuterische Überlassungspraktiken wirksamer zu bekämpfen.

Für Ostwestfalen-Lippe ist das Thema nicht nur eine Frage der Wohnungspolitik. Verwahrloste Immobilien betreffen Innenstädte, Ortskerne und Wohnquartiere. Sie können Investitionen bremsen, Nachbarschaften belasten und kommunale Entwicklungsziele erschweren. Gleichzeitig bleibt zusätzlicher Wohnraum dringend erforderlich. Die BauGB-Novelle soll deshalb zwei Aufgaben verbinden: schneller planen und dort eingreifen, wo vorhandener Wohnraum durch Missstände blockiert oder entwertet wird.

Keine schnelle Entspannung am Markt

Trotz der geplanten Reform ist kurzfristig keine grundlegende Entspannung zu erwarten. Die Statistik zeigt zwar erste positive Signale bei den Genehmigungen. Im März 2026 wurden 21.800 Wohnungen genehmigt, 11,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Von Januar bis März 2026 lag die Zahl der genehmigten Wohnungen insgesamt 14,6 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Bis daraus fertige Wohnungen werden, dauert es jedoch. 2025 betrug die durchschnittliche Dauer von der Genehmigung bis zur Fertigstellung im Neubau 27 Monate.

Die Reform des Baugesetzbuches kann deshalb vor allem mittel- und langfristig wirken. Sie ersetzt weder Investitionen noch Fachkräfte, Baumaterial oder Finanzierungen. Sie kann aber Verfahren vereinfachen, Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten geben und problematische Bestände stärker in den Blick nehmen. Für den Wohnungsmarkt wäre das ein wichtiger Schritt – gerade dann, wenn aus Baugenehmigungen schneller tatsächlich neue Wohnungen werden.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Jacques Durocher – adobe stock

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