
Klare Lohnuntergrenzen sorgen für Fairness – und für Planungssicherheit im Betrieb. Seit 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Sozialpartner haben diesen Schritt in der Mindestlohnkommission vereinbart, das BMAS setzt ihn per Verordnung um.
Parallel gelten in mehreren Gewerken Branchenmindestlöhne. Diese tariflichen Untergrenzen liegen oft höher als das gesetzliche Niveau und gelten – nach Allgemeinverbindlicherklärung – für alle Betriebe der jeweiligen Branche.
Die wichtigsten Gewerke im Überblick
Gebäudereinigung: Zwei Lohnstufen zeigen den hohen Anspruch der Branche. Innen- und Unterhaltsreinigung: 14,25 Euro je Stunde. Glas- und Fassadenreinigung: 17,65 Euro:
Dachdeckerhandwerk: Zwei bundeseinheitliche Mindestlöhne gelten. Mindestlohn 1 (ungelernt): 14,35 Euro. Mindestlohn 2 (gelernte Kräfte): 16,00 Euro. Der ZVDH begründet das mit Fachkräftesicherung und fairer Bezahlung:
Elektrohandwerk: Das Mindestentgelt steigt in Stufen: 14,41 Euro (2025), 14,93 Euro (2026), 15,49 Euro (2027), 16,10 Euro (2028). Tarifparteien und BMAS haben die Allgemeinverbindlichkeit veröffentlicht.
Gerüstbauerhandwerk: Die Lohnuntergrenze liegt bei 13,95 Euro je Stunde.
Maler- und Lackiererhandwerk: Für gelernte Beschäftigte gilt seit 1. August 2025 ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 15,55 Euro; ab 2026 steigt er auf 16,13 Euro.
Schornsteinfegerhandwerk: Das Mindestentgelt beträgt 14,50 Euro pro Stunde. Die Allgemeinverbindlichkeit ist im Bundesanzeiger dokumentiert.
Friseurhandwerk (Beispiele nach Qualifikation): 13,30 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 13,85 Euro nach 12 Monaten Berufserfahrung, 15,10 Euro bei mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung; technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte: 18,20 Euro. Ungelernte erhalten den gesetzlichen Mindestlohn.
Politik, Tarifautonomie, Signalwirkung
Tarifautonomie bleibt Leitplanke. Der ZDH bekräftigt die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und mahnt politische Zurückhaltung an. So bleibt das Verfahren regelbasiert und sozialpartnerschaftlich.
Praxis-Update: Minijob-Grenze und Dokumentation
Mehr Spielraum im Minijob: Die dynamische Verdienstgrenze klettert seit 2025 auf 556 Euro monatlich (6.672 Euro im Jahr). Betriebe kalkulieren Arbeitszeit und Einsatzpläne entsprechend.
Sichere Umsetzung zahlt sich aus. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überwacht Mindestlöhne. Verstöße gegen die Zahlungspflicht können Bußgelder bis 500.000 Euro nach sich ziehen; bei Verstößen gegen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten drohen bis zu 30.000 Euro.
Warum das alles zählt
Branchenspezifische Untergrenzen setzen Qualitätsmaßstäbe – etwa in der Gebäudereinigung, wo Verbandsinitiativen bei öffentlichen Vergaben stärkere Qualitätskriterien einfordern. Preis allein reicht der Branche nicht mehr, Hygiene- und Leistungsqualität rücken in den Fokus.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © marcus_hofmann – adobe stock