Vereinskonto – Was muss man beachten?

Kontoauszug

Ob Sportvereine, Fördervereine, Kindergärten oder karitative Einrichtungen: Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig.

In den meisten kleinen Vereinen mit viel ehrenamtlicher Arbeit, wird das Thema Finanzen oft stiefmütterlich behandelt. Da gibt es einen Kassenwart, der sich um die Mitgliederbeiträge sowie die Ausgaben kümmert und oft nicht mehr macht, als Summen von A nach B schiebt. Dabei gibt es einiges zu beachten, wenn man ein neues Konto für einen eingetragenen Verein öffnen oder den Dienstleiter wechseln möchte.

Das richtige Konto für die Vereinsgröße

Das richtige Konto für den eigenen Verein hängt häufig von der Anzahl der Mitglieder ab. Denn die Pflege der Zahlungsdaten und der Daueraufträge für die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge sind oft sehr zeitaufwändig. Habe ich nur 10 Mitglieder kann ich schnell händisch Aufträge einbauen, oft ist das Online möglich. Hat man mehr als 100 Zahler, setzen Banken oft auf ein Zahlungsverkehrsprogramm, welches die Mitgliederverwaltung und den entsprechenden Zahlungsverkehr ganz einfach vom heimischen Schreibtisch erledigen lässt.

Hoher Aufwand bei vielen Mitgliedern

Gerade bei vielen Mitgliedern und damit verbundenen häufigen Zahlungen sollten die Konditionen für Zahlungseingänge sowie Auszahlungen niedrig sein. Auch Kontoführungsgebühren, Gebühren für EC- oder Kreditkarten fließen in die Entscheidung ein. Das individuelle Gesamtkonzept muss zu den Bedürfnissen des Vereins passen, um das perfekte Vereinskonto zu erstellen.

Sind die passende Bank und das Konto ausgewählt gibt es bei der Eröffnung noch ein paar Hürden. Neben dem Personalausweis (Kopie reicht in den meisten Fällen) des Handlungsbefugten aus dem Vereinsregister, müssen eine Kopie des Vereinsregisterauszugs, eine Kopie der Satzung, eine Nichtveranlagungsbescheinigung sowie ein Vorstandsbeschluss über die Vereinbarung der Verfügungsregeln vorliegen.  Ebenso möchte die Bank einen festen Ansprechpartner und die E-Mail-Adresse des Vereins.


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