2022 treten viele Gesetze in Kraft, die noch von der alten Bundesregierung beschlossen wurden. Doch auch die neue Ampelkoalition hat einiges vor. Das müssen Unternehmer jetzt wissen.
Der allgemeine Mindestlohn steigt zum Jahresanfang 2022 von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli 2022 steht dann die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro an. Und dabei soll es nicht bleiben: Die neue Bundesregierung hat angekündigt, den Mindestlohn auf 12 Euro anheben zu wollen. Wann ist noch unklar; ein entsprechendes Gesetz gibt es noch nicht.
Mehr Mindestlohn
Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet die reguläre Erhöhung des Mindestlohns: aufpassen bei der Arbeitszeit von Minijobbern. Diese dürfen ab Januar weniger arbeiten, um die 450-Euro-Grenze nicht zu reißen. Statt bisher 46,8 Stunden sind künftig nur noch 45,8 Stunden zulässig.
Freuen dürfen sich auch Gebäudereiniger, Elektriker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. Für Gebäudereiniger steigt der Mindestlohn von 11,11 auf 11,55 Euro (innen), von 14,45 auf 14,81 Euro (Glas und Fassade), für Elektriker von 12,40 auf 12,90 Euro, für Mitarbeiter in der Aus- und Weiterbildung von 16,68 auf 17,18 Euro oder von 17,02 auf 17,70 Euro mit Bachelorabschluss. In weiteren Gewerken steigen die Mindestlöhne im Laufe des Jahres 2022.
Mehr Geld für Azubis
Azubis bekommen ab 2022 bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern eine höhere Mindestausbildungsvergütung: Der Satz steigt von 550 auf 585 Euro im Monat. Im zweiten Lehrjahr gibt es 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent gegenüber dem 1. Azubi-Jahr.
Gelber Schein wird digital
Seit dem 1. Oktober können behandelnde Ärzte die Krankschreibungen ihrer Patienten digital an die Krankenkassen weiterleiten, ab dem 1. Januar 2022 müssen sie es. Der Durchschlag der Krankschreibung für die Kasse fällt jetzt weg. Und ab dem 1. Juli 2022 leiten die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann direkt an die Arbeitgeber weiter. Angestellte müssen ab diesem Zeitpunkt keinen gelben Zettel mehr beim Chef einreichen.
E-Rezept im Testbetrieb
Ab 2022 sollen auch die rosa Rezeptzettel digitalisiert werden, die Versicherte in den Apotheken vorlegen. Arznei-Rezepte sollen künftig über eine spezielle App abrufbar sein. Seit Sommer 2021 läuft das E-Rezept in Berlin und Brandenburg im Testbetrieb, im Laufe des Jahres 2022 sollen weitere Regionen hinzukommen.
Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Mit einem ihrer ersten Gesetze führt die neue Ampelkoalition eine „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht ein. Wer in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf arbeitet oder beruflich Behinderte betreut, muss seinem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 eine Impfung gegen das Corona-Virus nachweisen, wenn das Arbeitsverhältnis schon besteht oder bis dahin begonnen wird. Ab dem 16. März 2022 können Arbeitnehmer derartige Stellen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Impf- oder Genesenennachweises antreten.
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