Mindestlohn steigt 2022 zwei Mal

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli 2022 soll dann die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde folgen. Was das für die Unternehmen bedeutet, worauf sie bei Minijobbern achten müssen und was eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde bedeuten könnte, lesen Sie hier.

Zwei Mio. Minijobber

In Deutschland gab es zuletzt knapp 2 Mio. Minijobber mit einem Monatslohn unter 450 Euro. Aktuell verdienen derzeit etwa 8,6 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro die Stunde. Vorwiegend in den Branchen Gastronomie und Hotellerie sowie in weiten Teilen der Logistik. Betroffen sind in erster Linie Unternehmen ohne Tarifbindung, in anderen liegen die Tarifverträge bereits über 12 Euro.

Höhere Personalkosten

Grundsätzlich verursacht jede Mindestlohn-Anpassung erst einmal höhere Personalkosten. Auf der anderen Seite ist er aber auch ein höherer Anreiz für neue Mitarbeiter. Überall dort, wo die Not an Arbeitskräften groß ist, haben sich die Chefs längst vom Mindestlohn verabschiedet.

Auf Stundenzahl achten

Wer versucht, auch künftig die maximale Arbeitskraft für geringstmögliches Geld zu kaufen, muss ab Januar auf die maximale Stundenzahl pro Monat achten: Bis Ende dieses Jahres sind es bei Minijobbern 46,8, ab Januar dann nur noch 45,8, um in der 450-Euro-Grenze zu bleiben.

Weitere Steigerung zu erwarten

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass nicht nur durch Inflation und die neue Bundesregierung der gesetzliche Mindestlohn in Zukunft weiter steigen wird. Das würde nicht nur die prekär Beschäftigten begünstigen, sondern auch deren Kaufkraft steigern, das Steueraufkommen erhöhen und den Zuschussbedarf des Staates für viele Familien senken.


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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Fokussiert – adobe stock