Finanzämter akzeptieren zwei von drei Einsprüchen

Einspruch Finanzamt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer neuen Statistik erarbeitet, dass Deutschlands Steuerzahler im Jahr 2020 rund 3,3 Mio. Einsprüche bei ihren Finanzämtern eingelegt haben. In 66 Prozent aller Einspruchsverfahren waren die Steuerzahler erfolgreich, die Bescheide wurden zu ihren Gunsten geändert. Abgelehnt wurden nur 13,5 Prozent aller Einsprüche. Zwei von zehn wurden vor einer endgültigen Entscheidung zurückgenommen.

Bescheide eilig prüfen

Die beachtliche Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen. Auch sollten Steuerzahler ihre Bescheide immer sofort auf Richtigkeit prüfen, denn die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Einsprüche können über den Steuerberater, elektronisch über das ElsterOnline-Portal oder einfach per E-Mail ans Finanzamt eingelegt werden.

An Verfahren anhängen

Sind zu einer strittigen Frage Verfahren beim Bundesfinanzhof oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig, können Steuerzahler sich einfach an dieses Verfahren anhängen. Dies funktioniert, indem sie Einspruch einlegen, auf das Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens verweisen und das Ruhen des Einspruchs bis zur Gerichtsentscheidung beantragen. So erreicht man, dass der Fall zunächst verfahrensrechtlich offengehalten wird.

Jeder Fünfzigste klagt

Laut der aktuellen BMF-Statistik wurden im Jahr 2020 rund 60.000 Klagen vor den deutschen Finanzgerichten erhoben. Dies entspricht gerade einmal 1,9 Prozent aller Einsprüche. Der Grund für diese niedrige Klagequote ist nach Expertenmeinung, dass Verfahren vor den Finanzgerichten aufwändig und mit einem hohen Kostenrisiko verbunden sind.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © luna – adobe stock