Der richtige UV-Schutz – Was ist zu beachten

Der richtige UV-Schutz ist wichtig, auch bei der Arbeit.

Egal ob Strandurlaub, Städtetrip oder Fitnessurlaub. Im Sommer gilt: Sonnencreme auflegen bevor man sich ins Freie begibt. Und das gilt ebenso am Arbeitsplatz. Dabei gibt es klare Regeln im Arbeitsschutzgesetz, egal ob man im Büro oder an der frischen Luft seiner Arbeit nachgeht.

Idealerweise cremen sich Sonnenanbeter im Strandurlaub bereits im Hotelzimmer ein. Erstens weil der Sonnenschutz seine volle Kraft entwickeln kann, bis man am Strand oder Pool ist. Zweitens, weil man meist zu wenig aufträgt, wenn man mit der Creme zu nah an den Bikini oder das T-Shirt kommen könnte.

Besondere Stellen gezielt eincremen

Besonders gut sollten die Stellen, auf die das Licht direkt scheint, eingecremt werden: Fußrücken, Knie, Dekolleté, Schultern, Stirn, Nase und – die Ohrenspitzen. Sie stehen bei kurzen Haaren oder Pferdeschwanz ständig unter UV-Beschuss und werden oft vergessen.

Das gleiche gilt auch beim Städtetrip oder beim Wanderurlaub. Bevor es zum Sightseeing, die Rad- oder Wandertour geht, heißt es eincremen. Und das am Besten mit einem hohen Sonnenschutzfaktor. Aber was bedeuten eigentlich die Zahlen 50, 30 oder 20 auf der Sonnencreme-Tube? Faktor 50 heißt zum Beispiel: Man kann 50-mal länger in der Sonne bleiben, als es der Eigenschutz der Haut eigentlich erlaubt. Klingt zunächst viel, ist aber abhängig von Hauttyp und UV-Intensität. Wer sehr helle Haut hat und schon nach fünf Minuten rot wird, hat mit Lichtschutzfaktor 50 etwa 250 Minuten Schutz, also um die vier Stunden.

Der passende Sonnenschutz im Beruf

Der richtige Sonnenschutz ist auch im Job nicht zu vernachlässigen. Im Büro muss der Arbeitgeber einen adäquaten Sonnenschutz einrichten. In der Arbeitsstättenverordnung heißt es, „dass Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen müssen.“

Bei Arbeit unter freiem Himmel sind die Regeln des Arbeitsschutzes noch expliziter. Hier geht es um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter vor solaren UV-Strahlen zu schützen“. Drei verschiedene Schutzmaßnahmen erklärt der Gesetzgeber:

  • Technische Schutzmaßnahmen (z.B. Überdachungen oder Unterstellmöglichkeiten)
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen (Arbeitszeit und Arbeitsintensität der Witterung anpassen)
  • Verhaltensmaßnahmen (Mitarbeiter zum Sonnenschutz sensibilisieren)

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Unternehmen OWL – Bild © detailblick-foto – stock.adobe.com