Vater Staat erhöht Bafög-Sätze

Studenten in Bibliothek

Der Bundestag hat das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) reformiert. Es bringt ab diesem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester viele Verbesserungen für Studierende, Schülerinnen und Schüler.

Auch Eltern-Freibeträge steigen

So erhöht sich der Förderungshöchstsatz für Studierende von heute 861 Euro auf 934 Euro. Auch die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden angehoben, und zwar um 20,75 Prozent auf 2.415 Euro im Monat. Schüler und Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können neuerdings 632 statt bisher 585 Euro vom Staat erhalten.

Dazuverdienen erlaubt

Ebenfalls eine wichtige Änderung: Studis, die nebenher jobben oder etwas gespart haben, sollen nicht länger Nachteile haben. So steigt gestuft der so genannte Vermögensfreibetrag auf 15.000 Euro für bis 29-Jährige und 45.000 für ab 30-Jährige. Studierende dürfen künftig 330 Euro nebenher verdienen, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt. Bislang lag die Grenze bei 290 Euro.

Bafög bis 45 Jahre möglich

Schließlich wird auch die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre angehoben. Damit sollen mehr Menschen vom Bafög profitieren. Auch der Papierkrieg für potenzielle Bafög-Empfänger soll entschärft werden. So hat der Gesetzgeber angekündigt, die digitale Antragstellung deutlich zu erleichtern.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Vasyl – adobe stock