Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland sofort arbeiten

Mann vor PC

Geflüchtete aus der Ukraine haben in der EU einen Sonderstatus. Denn für Sie gilt seit 2001 die Massenzustrom-Richtlinie aus Brüssel. Diese sichert ihnen eine Arbeitserlaubnis. Mehr noch: Ukrainer dürfen bereits arbeiten, während ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch läuft. Sie brauchen nur eine Fiktionsbescheinigung.

Für zwei Branchen sind die Flüchtlinge aus der Ukraine besonders interessant: Im ersten Schwung kommen vor allem junge Mütter mit Kindern. Viele von denen wollen schnellstmöglich wieder auf eigenen Beinen stehen. Hoffnung machen sich deshalb vor allem Arbeitgeber aus den Gesundheits- und Pflegeberufen.

Was viele nicht wissen ist, dass in der Ukraine seit Jahren viele IT-Spezialisten ausgebildet werden, Experten schon in der Vergangenheit für deutsche Auftraggeber gearbeitet haben. In Deutschland fehlen derzeit knapp 100.000 EDV-Fachkräfte. Wer hierzulande sucht, wird seinen Blick jetzt auf die Flüchtlinge wenden.

Doch was ist bei der Einstellung zu beachten? Ukrainer erhalten nach ihrer Registrierung auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis „zum vorübergehenden Schutz.“ Die ist auf ein Jahr befristet, kann aber auf bis zu drei Jahre verlängert werden, sofern der Krieg weiter anhält. Bis die Erlaubnis erteilt ist, kann es aufgrund der hohen Nachfrage Wochen dauern. Doch Geflüchtete können sich schon vorher um Arbeit bemühen – egal ob als Selbstständige oder als Angestellte. Dafür brauchen sie nur die sogannte Fiktionsbescheinigung, die ihnen gleich bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.

Die sonst übliche Vorrangprüfung – die EU-interne Arbeitnehmer schützen soll – gilt bei der Einstellung ukrainischer Flüchtlinge nicht. Aber der Mindestlohn. Beachten sollte man auch, dass der erste Arbeitsvertrag auf maximal ein Jahr zeitlich befristet oder an den Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit dem Kriegsende zweckgebunden befristet wird. Man könnte sich auch gleich darauf einigen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, wenn die Ukrainer wieder zurück in ihre Heimat wollen.

Wenn der Krieg andauert, dürfen Geflüchtete einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen. Insgesamt drei Jahre sind maximal möglich. Mit einer Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis für einen Daueraufenthalt können die Menschen aus der Ukraine nach derzeitigem Stand nicht rechnen. Nach Ablauf der Frist braucht es auch ein Visum, das sie nur in der Ukraine beantragen können.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © deagreez – adobe stock