Land unterstützt KMU bei der Vorbereitung auf die Klimakrise

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Gruppe von Menschen sitzt und diskutiert.

Mit der neuen „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK)“ bietet das Land ab dem 1. November 2025 ein Beratungsangebot für Unternehmen an, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe. Im Kern sollen die teilnehmenden Unternehmen durch die Förderung zweierlei erhalten: Zum einen eine Risikoanalyse, die ihre konkrete Betroffenheit von Klimarisiken sichtbar macht, und zum anderen einen Überblick über Handlungsoptionen, Anpassungsstrategien sowie mögliche Finanzierungswege. Gefordert sind jetzt die Kommunen und Kreise, kleine und mittelgroße Betriebe an einen Tisch zu holen, um gemeinsam Strategien zum Umgang mit der Klimakrise zu entwickeln.

„Auf Herausforderungen einstellen“

Umweltminister Oliver Krischer: „Die Klimakrise trifft längst auch die Wirtschaft – durch die Folgen von Hitzetagen, Starkregen und Auswirkungen auf Lieferketten. Mit der neuen Beratungsförderung helfen wir Betrieben, sich gezielt auf diese Herausforderungen einzustellen. Das ist Umweltpolitik mit Wirtschaftsförderung: Wer heute investiert, sichert morgen Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit.“

Regionale Netzwerke erwünscht

Gefördert werden kooperative Beratungsprojekte zur betrieblichen Klimaanpassung, die von qualifizierten Beraterinnen und Beratern nach einem vom Umweltministerium anerkannten Beratungsprozess durchgeführt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, die bislang oft keine eigenen Ressourcen für strategische Anpassungsprozesse haben. Kommunen bündeln als Projektträger mehrere Unternehmen aus ihrer Region und schaffen so regionale Netzwerke für Klimaanpassung.

Kommunen werben Mittel ein

Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise können ab dem 1. November 2025 Förderanträge bei der NRW.BANK stellen. Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Kosten des Beratungsprojektes und wird von der NRW.BANK auf Grundlage der eingereichten Angebote berechnet. Neben dem Angebot einer Beraterin oder eines Beraters müssen bei Antragstellung ein Zeit- und Finanzierungsplan sowie eine Liste der teilnehmenden Betriebe vorgelegt werden. Weitere Informationenfinden sich unter Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW) – NRW.BANK. Und die Website Klima.Profit informiert über den aktuell anerkannten Beratungsprozess.


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : qunica.com – adobe stock

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