
Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen – nach fast zwei Jahrzehnten Anläufen. Der Deal ist der größte, den beide Seiten je geschlossen haben. Kern ist der Abbau von Zöllen und Handelsschranken sowie verbesserter Zugang in wichtigen Dienstleistungssektoren. Laut EU-Kommission sollen Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Güterexporte nach Indien abgeschafft oder deutlich gesenkt werden; die EU rechnet mit jährlichen Zolleinsparungen von rund 4 Milliarden Euro und einem spürbaren Exportplus bis 2032.
Das Abkommen umfasst neben dem Warenhandel Kapitel zu Dienstleistungen (u. a. Finanz- und Maritimdienste), geistigem Eigentum, KMU, Zoll- und Verfahrensvereinfachungen sowie – in separaten Bahnen – eine Investitionsschutzvereinbarung und ein Abkommen zu geografischen Herkunftsangaben. Für zahlreiche Sektoren nennt die Kommission konkrete Staging-Pläne über fünf bis zehn Jahre.
Wo Unternehmen profitieren
Für klassische Exportstärken aus Deutschland – und speziell aus Ostwestfalen-Lippe – sind die Tarifsenkungen substanziell. Maschinen und elektrotechnische Ausrüstungen treffen in Indien heute teils auf Zollsätze bis zu 44 Prozent; künftig sollen diese für „fast alle“ Positionen auf 0 Prozent sinken, überwiegend innerhalb von fünf bis sieben Jahren. Ähnliches gilt für Kunststoffe (bis 16,5 Prozent → 0 Prozent) sowie für Chemieprodukte (bis 22 Prozent → überwiegend 0 Prozent, teils direkt zum Inkrafttreten). In der Medizintechnik sollen 90 Prozent der Positionen zollfrei werden. Für Pkw sieht der Deal eine drastische Reduktion von derzeit 110 Prozent auf 10 Prozent vor – allerdings mengenbegrenzt (Quote von 250.000 Fahrzeugen). Auch hier greifen Übergangsfristen.
Neben Zöllen adressiert das Abkommen nichttarifäre Hemmnisse: standardisiertere Verfahren an der Grenze, klarere technische Vorschriften sowie mehr Transparenz bei Zulassungen. Für Dienstleister – etwa IT, Ingenieur- oder maritime Dienste – werden Marktzugang und Personenmobilität präziser geregelt (Kurzaufenthalte, Intra-Corporate Transfers, selbstständige Dienstleister). Das reduziert Planungsrisiken in Projekten und Serviceverträgen.
Bedeutung für Ostwestfalen-Lippe
OWL zählt zu den führenden Maschinenbau- und Automationsregionen Europas; rund ein Viertel der Auslandsumsätze der Region stammt aus dem Maschinenbau. Entsprechend groß ist der Hebel, wenn indische Zölle in diesen Warengruppen schrittweise gegen null fahren und bürokratische Hürden sinken. Auch Zulieferer der Automobil- und Elektrotechnik sowie Medizintechnik und Kunststoffverarbeiter profitieren von den genannten Zollpfaden.
Auf Landesebene zeigt sich die Relevanz des Marktes bereits: Nordrhein-Westfalen exportierte 2024 Waren im Wert von rund 2,85 Milliarden Euro nach Indien – Tendenz zuletzt positiv. Für exportorientierte Betriebe in OWL eröffnet das Abkommen die Chance, diese Basis auszubauen, insbesondere in investitionsgüternahen Branchen.
Wichtig: Der Zugang erleichtert nicht nur den Verkauf fertiger Maschinen, sondern auch die Platzierung von Komponenten, Ersatzteilen und Services – Bereiche, die in Indien bislang häufig durch Zölle, lokale Standards und komplexe Prozesse gebremst wurden. Mit den vorgesehenen Vereinfachungen an der Grenze und klareren Regeln für Dienstleistungen wird das After-Sales-Geschäft planbarer.
Ab wann mit Effekten zu rechnen ist
Der politische Abschluss ist erfolgt, doch das Abkommen tritt nicht sofort in Kraft. Es folgt nun die juristische „Bereinigung“ (Legal Scrubbing) und die Übersetzung, anschließend die Unterzeichnung und das europäische Zustimmungsverfahren (Rat und Europäisches Parlament) sowie innerstaatliche Schritte auf indischer Seite. Erst danach kann das Abkommen in Kraft treten. Mehrere Medien und die EU-Seite rechnen damit, dass die Anwendung frühestens im Laufe des nächsten Jahres beginnen könnte – je nach Tempo der Ratifizierung; in der EU ist zudem eine vorläufige Anwendung einzelner Teile nach Parlamentszustimmung möglich. Praktisch bedeutet das: Erste Effekte sind realistisch ab 2027, während viele Zollsenkungen über fünf bis zehn Jahre gestreckt werden.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Auch wenn der Startschuss noch aussteht, lassen sich Weichen stellen: Zolltarifnummern und Ursprungsregeln (Rules of Origin) entlang der Produktpalette prüfen; Lieferketten auf lokale Wertschöpfung (z. B. Montage in Indien) und die künftigen Ursprungskriterien abklopfen; Zertifikate und Normen (TBT/SPS) vorbereiten; Service- und Projektverträge an neue Mobilitäts- und Marktzugangsregeln anpassen; Zoll- und Logistikprozesse auf die vorgesehenen Vereinfachungen vorbereiten. Die genannten Branchenzahlen und Staging-Pläne geben für die Budget- und Vertriebsplanung bereits heute belastbare Leitplanken.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : amazing studio – adobe stock