BMWi und KfW verbessern ihre Förderung für den Mittelstand

KfW Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW stellen zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu auf: Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung.

Bis zu 25 Mio. auch für KMU

In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Bonus für junge Unternehmen

Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.  Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt.

Antrag über die Hausbank

Mit dem ERP-Förderkredit KMU fördert der Bund alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen: Anschaffungen (Investitionen), Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente und Software. Aber auch Laufende Kosten (Betriebsmittel) wie Liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingkosten, Beratungskosten sowie Material- und Warenlager. Und natürlich die Unternehmensgründung, die Unternehmensnachfolge und die Unternehmensbeteiligung. Eine wenige Vorhaben sind an besondere Konditionen geknüpft. Diese und eine Ausschlussliste findet sich hier zum Download. Die Beantragung der Kredite erfolgt über die Hausbank der Unternehmen.

Andere Programme laufen weiter

Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Blue Planet Studio – adobe stock