Mit den „Go-to-Market“-Gutscheinen des Landes Nordrhein-Westfalen können Start-ups einen Zuschuss von bis zu 35.000 Euro beantragen, um Prototypen für ihre digitalen Produktideen zu entwickeln.
Für die Förderung stehen 31,5 Millionen Euro zur Verfügung, die aus Mitteln des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen. Die Initiative zielt darauf ab, junge Start-ups bei der Entwicklung hochwertiger Prototypen zu unterstützen, um ihre Chancen für einen erfolgreichen Markteintritt zu erhöhen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse und Beratungsleistungen.
Finanzspritze und Beratung
Gefördert werden insbesondere Ausgaben für Leistungen, die zur direkten Prototypen-Entwicklung in Anspruch genommen werden (z.B. Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign), Leistungen, die zur indirekten Protopyen-Entwicklung benötigt werden, aber einen direkten Projektbezug aufweisen (z.B. Marktanalysen, Marketing, Vertrieb), Anschaffungskosten für Vorprodukte oder Teillösungen sowie Beratungsleistungen
30 Prozent Eigenmittel nötig
Diese Ausgaben werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, wobei die höchstmögliche Fördersumme 35.000 Euro beträgt. Darüber hinaus ist die Zuschussgewährung an eine begleitende Beratung durch einen Coach sowie durch einen Branchen-Mentor geknüpft. Kontaktstelle bei Fragen ist die Innovationsförderagentur NRW, die auch für die Prüfung der Anträge und die Bewilligung der Mittel zuständig ist. Demensprechend kann dort auch der Antrag eingereicht werden – entweder schriftlich oder online über das EFRE.NRW.Online-Portal unter www.efre.nrw. Der Zuschuss ist nicht mit anderen öffentlichen Zuschussprogrammen kombinierbar.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © mojo_cp – adobe stock