Vorsicht vor Aktientipps mit besonders hohen Gewinnen

  1. Homepage
  2. Finanz- & Versicherungswirtschaft
  3. Vorsicht vor Aktientipps mit besonders hohen Gewinnen
Die BaFIN warnt vor Abzocke mit Aktien: Betrüger nutzen ungefragte E-Mails und Telefonanrufe, um Anleger zu betrügen. Besonders gefährlich sind Anzeigen in sozialen Medien, die in exklusive Chatgruppen einladen. An all diesen Aktionen verdienen immer nur die Betrüger - wer profitieren will, wird leider schnell zum Opfer!

Wenn es um viel Geld geht, kennen die Abzocker keine Grenzen: Aktuell sind die sozialen Medien voll von Aktienempfehlungen bekannter Persönlichkeiten aus der Finanz- und Börsenwelt. Aber: Deren Namen und Fotos werden in der Regel für Fake-Profile missbraucht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) rät interessierten Investoren, solche Kaufempfehlungen sehr genau zu überprüfen. Hier kommt eine Übersicht über die aktuell gängigsten Abzockmethoden:

Aktien-Spams

Sie erhalten eine E­Mail, in der eine renditeträchtige Investitionsmöglichkeit angepriesen wird? Lesen Sie diese Spam­Mail erst gar nicht weiter, löschen Sie sie sofort. Einziger Zweck solcher Aktien-Spams ist es, Sie zum Kauf zu verleiten, damit die Absenderinnen und Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren.

Exklusive Chatgruppen in Sozialen Medien

Sie werden durch Anzeigen mit den Gesichtern bekannter Börsenexperten in den sozialen Medien (Facebook, Instagram u.a.) aufgefordert, sich einer WhatsApp-Gruppe anzuschließen, um exklusive Tipps zu bekommen? Dann sollten Sie genau das nicht tun. Denn wenn viele dem Kaufaufruf folgen, steigt der Kurs stark an und sinkt danach schnell, wenn die Betrüger ihre Aktien verkaufen. Das nennen Experten Scalping.

Scalping

Beim Scalping (englisch für skalpieren) versuchen Betrüger, Kurse und Preise zu beeinflussen, etwa von Wertpapieren oder Derivaten. Dafür kontaktieren sie eine Vielzahl von Anlegerinnen und Anlegern und empfehlen ihnen ein bestimmtes Finanzinstrument. Was sie nicht sagen, ist dass sie diese Aktie selbst halten und vom Kursgewinn stark profitieren. Wenn viele Anlegerinnen und Anleger der Empfehlung folgen, steigt der Kurs. Die Betrügerinnen und Betrüger verkaufen ihr Investment dann gewinnbringend. Dadurch fällt der Kurs in der Regel, und alle anderen Anlegerinnen und Anleger verlieren ihr Geld. Dass ein solches Vorgehen ungesetzlich ist, versteht sich von selbst: Wer Wertpapiere oder Derivate empfiehlt, ist verpflichtet, Interessenkonflikte offenzulegen. Fehlt der klare Hinweis auf Interessenkonflikte, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen, kann dies eine strafbare Marktmanipulation sein.

Cold Calling

Eine unbekannte Person ruft Sie an und gibt Ihnen einen Anlagetipp? Solche Cold Calls sind verboten. Fragen Sie sich immer, aus welchem Grund Ihnen eine unbekannte Person Empfehlungen geben sollte – und das auch noch kostenlos. Häufig steckt Marktmanipulation dahinter. Aktien werden dabei hartnäckig zum Kauf angeboten. Die damit künstlich erzeugte Nachfrage nutzen Manipulateure, um ihre Aktienpakete zu verkaufen. Wird die Werbekampagne beendet, bricht der Kurs ein und der Handel zusammen. Den Schaden tragen Sie. Sie finden dann niemand mehr, der Ihre Aktien kauft.

Deutliche Warnzeichen

  • Ihnen werden Wertpapiere oder Derivate sehr offensiv zum Kauf empfohlen.
  • Der Tipp ist kostenlos oder wird Ihnen sogar unaufgefordert zugesandt, möglicherweise von unbekannten Personen.
  • Die Gewinne, die man Ihnen in Aussicht stellt, sind extrem hoch.
  • Sie werden unter Zeitdruck gesetzt.
  • Das Unternehmen, dessen Wertpapiere angeboten werden, hat zwar eine deutschsprachige Website, sitzt aber im Ausland.
  • Die Aktien sind an einer Börse in einem Land außerhalb der EU gelistet. Zusätzlich sind die Aktien in dem weniger regulierten Freiverkehr einer Börse in Deutschland einbezogen.
  • Die Gesellschaft hat kein erkennbares operatives Geschäft.
  • Es lassen sich nur wenige Informationen über das Unternehmen finden.
  • In kurzer Zeit gab es gleich mehrere Umfirmierungen des Unternehmens.

Wo ist große Vorsicht geboten? Besonders anfällig für Marktmanipulationen sind illiquide, also wenig gehandelte Wertpapiere.

Vorsicht im Freiverkehr und bei Penny Stocks

Die Handelssegmente an der Börse werden unterschiedlich stark reguliert. Im Freiverkehr (auch bekannt als Multilateral Trading Facility – MTF) gelten deutlich geringere Anforderungen als im regulierten Markt. Deshalb gibt es meistens keinen Wertpapierprospekt – und damit nur wenige oder gar keine Informationen für Anleger und Anlegerinnen. Auch Ad-hoc-Meldungen, Eigengeschäfte von Führungskräften oder Stimmrechtsmitteilungen müssen Unternehmen dort nicht veröffentlichen. Unternehmensabschlüsse unterliegen zudem nicht der externen Bilanzkontrolle durch die BaFin. Notieren Wertpapiere im Cent-Bereich, sind sie besonders manipulationsanfällig. Manipulateure nutzen Penny Stocks gerne, weil sie sich Anlegern gut als vermeintliches Schnäppchen verkaufen lassen und weil sich einfach horrende Gewinne darstellen lassen.

So können Sie sich schützen!

Hüten Sie sich vor Papieren, die Ihnen in marktschreierischer Weise zum Kauf empfohlen werden – ganz gleich, von wem und wo. Seien Sie besonders skeptisch, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden. Gleiches gilt, wenn Sie in den sozialen Medien oder per E­Mail vermeintlich „heiße“ Anlagetipps erhalten. Bedenken Sie, dass eine Aktie ihren Börsenpreis selbst dann nicht wert sein muss, wenn dieser niedrig ist. Seien Sie wachsam, wenn die Gewinne, die man Ihnen in Aussicht stellt, extrem hoch sind. Hohe Gewinne gibt es nur bei hohen Risiken. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust.

Unbekannte Angebote besonders genau prüfen

Informieren Sie sich über das empfohlene Unternehmen, seine Firmengeschichte, Solidität und Geschäftspolitik. Wenn Sie keine verlässlichen Informationen über die Gesellschaft finden, lassen Sie die Finger davon. Prüfen Sie, ob die Quelle, von der eine Empfehlung stammt, seriös ist. Verlassen Sie sich nicht nur auf eine Informationsquelle, sondern vergleichen Sie, was andere über das Wertpapier berichten. Achten Sie immer darauf, ob Empfehlungen mit nachvollziehbaren Fakten begründet werden und ob die darin verwendeten Zahlen und Aussagen plausibel sind. Prüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben. Gerade in den sozialen Medien sind neben echten Kennern viele selbsternannte Experten unterwegs. Auch die Anlageexperten ihrer Hausbank helfen gerne, wenn Sie unsicher sind! Weitere Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Sie auf der Website der BaFin. Dort gibt es auch eine aktuelle Liste von Warnungen und Betrugsmaschen.

Was tun als Opfer einer Marktmanipulation?

Die BaFin rät: Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus können Sie sich an die BaFin wenden. Sie prüft den Sachverhalt und zeigt ihn der zuständigen Staatsanwaltschaft an, wenn Anhaltspunkte für Marktmanipulation vorliegen. Bitte geben Sie an, um welches Wertpapier bzw. welches Unternehmen es sich handelt. Nennen Sie die Wertpapierkennnummer (WKN) oder die internationale Identifikationsnummer ISIN sowie die Person(en), gegen die sich Ihr Verdacht richtet. Schildern Sie die verdächtigen Vorgänge so genau wie möglich. Wer durch verbotene Geschäftspraktiken Geld verloren hat, kann versuchen, dieses auf zivilgerichtlichem Weg zurückzubekommen. Weil die Abzocker oft vom Ausland agieren, sollte man sich vor einer Klage besser anwaltlich beraten lassen.

 

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild ©  janvier – adobe stock

Helfer für Barrierefreiheit