Elektromobilität und Flottenumstellung: Förderprogramme für Transportunternehmen in NRW

  1. Homepage
  2. Transport
  3. Elektromobilität und Flottenumstellung: Förderprogramme für Transportunternehmen in NRW
Electric vehicles charging station on a background of a trucks

Die Umstellung von Transportflotten auf elektrische Antriebe gewinnt an Fahrt. In Nordrhein‑Westfalen (NRW) stehen dafür vor allem Landeszuschüsse für Ladeinfrastruktur bereit; einzelne Fahrzeugprogramme gab es zeitlich befristet. Auf Bundesebene sind frühere Investitionszuschüsse (KsNI, KfW 441) derzeit nicht neu verfügbar, steuerliche Entlastungen und Mautregeln verbessern aber die Betriebskostenperspektive. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Förderwege und Rahmenbedingungen faktenbasiert zusammen.

Landesförderung in NRW: progres.nrw – Emissionsarme Mobilität

Der Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ von progres.nrw ist das zentrale Landesinstrument für Unternehmen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg; die Richtlinie gilt derzeit bis 31. Dezember 2026. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (De‑minimis/AGVO) und Anträge dürfen erst nach Bewilligung begonnen werden. (NRW.BANK)

Was wird gefördert (Auswahl und Konditionen):

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an Arbeitsstätten (für Beschäftigte): 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1.500€ je Ladepunkt (Großunternehmen: 20 %).
  • Grundinstallation (Leitungsinfrastruktur, Verteiler etc.) in Garagen/Stellplatzkomplexen: 20 %, max. 50.000.
  • Schnellladeinfrastruktur ≥ 50 kW für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge (Depot/Unterwegs, öffentlich möglich): 40 %, max. 50.000€ je Ladepunkt (Großunternehmen: 20 %).
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte: 20 %, max. 1.500€ je Ladepunkt.
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur an Garagen/Stellplatzkomplexen: 20 %, max. 10.000.
  • Umsetzungskonzepte (Beratungen/Planungen) zur E‑Mobilität, u. a. für N2/N3‑Nutzfahrzeuge: 50 %, max. 50.000 (je nach Fahrzeugbezug).

Wichtig: Für die Förderung von Ladeinfrastruktur ist der Bezug von 100 % erneuerbarem Strom (Liefervertrag) oder vor‑Ort‑Erzeugung (z. B. PV, mit Mindestleistung je Ladepunkt) vorgeschrieben. Anträge laufen direkt über die Bezirksregierung Arnsberg.

Landesaufrufe für emissionsfreie schwere Lkw (N3)

Zusätzlich zum Standardprogramm veröffentlichte das Land 2024 einen gezielten Förderaufruf (ELWIS‑Richtlinie) für batterieelektrische/Brennstoffzellen‑Lkw (N3). Eckpunkte: bis zu 60 % der Investitionsmehrausgaben (Differenzkosten ggü. Diesel), max. 300.000€ je Fahrzeug, Gesamtbudget 15 Mio.; Antragsfenster 18. 09.–16. 10. 2024. Der Aufruf war befristet; künftige Runden sind möglich, müssen aber gesondert bekannt gemacht werden.

Was bedeutet das praktisch für Transportunternehmen in NRW?

Für Transportunternehmen in NRW liegt der schnellste Hebel in der Landesförderung von Ladeinfrastruktur – inklusive Depot‑Schnellladen für E‑Lkw. Zeitlich befristete Fahrzeugaufrufe können punktuell hohe Zuschüsse bringen, sind aber nicht dauerhaft geöffnet. Bundesweit fehlen derzeit neue Zuschussaufrufe; Steuer‑ und Mautregeln verbessern jedoch die TCO elektrischer Nutzfahrzeuge. Wer seine Flottenumstellung mit einem fundierten Lade‑ und Netzkonzept vorbereitet und die NRW‑Richtlinie nutzt, kann 2025/26 real Kosten senken und Emissionen deutlich reduzieren.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : scharfsinn86 – adobe stock

Helfer für Barrierefreiheit