
Dass es derzeit keine Stromsteuersenkung gibt, ist bitter für viele Unternehmen in Ostwestfalen. Die Anschaffung einer PV-Anlage kann sich daher umso mehr lohnen. Selbst erzeugter Strom schafft Kostenvorteile. Zusätzlich bringt eine neue Sonderabschreibung Möglichkeiten mit sich, Investitionskosten schnell zu senken.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen für die sogenannte degressive Abschreibung für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens. Damit hat der Gesetzgeber eine Sonderabschreibung geschaffen, die Firmen aller Art auch dafür nutzen können, sich eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen und Teile der Investitionskosten über die Steuerabrechnung zurückzubekommen. Angesichts der ausbleibenden Stromsteuersenkung wird dies attraktiv.
Mindestens 30 Prozent Einsparung
Unternehmen mit der Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu nutzen, sparen stark. Einer Strompreisanalyse des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge zahlen kleine und mittelständische Firmen derzeit durchschnittlich rund 18 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Gestehungskosten für selbstgenutzten Solarstrom aus gewerblichen PV-Dachanlagen liegen laut einer Studie des Fraunhofer ISE in Abhängigkeit vom Standort und weiteren Faktoren dagegen nur zwischen 5,7 und 12,0 Cent pro Kilowattstunde.
Interesse an PV-Anlagen bleibt hoch
Das Interesse an gewerblich genutzten PV-Anlagen ist nach wie vor hoch und wird es Experten zufolge auch bleiben. Aktuelle Daten der Bundesnetzagentur zeigen, dass hierzulande bereits rund 100.000 PV-Dachanlagen in Gewerbe, Handel und Dienstleistung installiert sind. Eine Untersuchung des Fraunhofer IIS in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Logistik ergab, dass derzeit rund 19 Prozent der Hallen in Gewerbe und Logistik mit Photovoltaik belegt sind. Rund 80 Prozent der untersuchten Firmendächer sind hingegen noch PV-frei.
Sonderabschreibung: 30 Prozent im ersten Jahr
Die Sonderabschreibung bzw. neuen Regelungen zur degressiven Abschreibung sind im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ geregelt. Darin ist festgelegt, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, ein Abschreibungssatz von bis zu 30 Prozent gilt. Dadurch können Betriebe im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können sie jeweils der gleiche Prozentsatz vom verbleibenden Restbuchwert abschreiben. Die degressive Abschreibung beträgt dabei das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes.
Anlagenpreise so niedrig wie nie zuvor
Hinzu kommt, dass das Investment in die eigene Stromerzeugung auch deshalb lohnt, weil sowohl die Module wie auch die Batteriespeicher deutlich im Preis gesunken sind. Einzelne Module mit aktuellen Leistungswerten gibt es bereits für um 50 Euro. Der Run auf die PV-Technik hat viele neue Anbieter in den Markt gebracht, die sich gegenseitig im Preis unterbieten. Das liegt auch daran, dass aufgrund neuer Leistungswerte viele, die schon jahrelang PV-Anlagen betreiben, jetzt Module austauschen oder weitere Betriebsflächen wie zum Beispiel Mitarbeiterparkplätze erstmalig mit PV-Modulen überdachen. Private Immobilienbesitzer profitieren zudem von einer generellen Mehrwertsteuerbefreiung rund um die PV-Anlage (bis 30 kwp): Für Kauf und Installation fällt keine an, zugleich müssen Einnahmen aus der Netzeinspeisung oder die Abgabe von Strom an Mieter aktuell nicht versteuert werden. Auch ist die Abgabe von Strom deutlich vereinfacht worden.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : FotoArtist – adobe stock