Hilfe bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht

Immer mehr Unternehmen sind gefordert, Jahr für Jahr einen Nachhaltigkeitsbe-richt zu erstellen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), hat jetzt eine Inter-netplattform mit vielfältigen Hilfen aufgebaut, die auch Unternehmer aus OWL kos-tenlos nutzen können. Foto: Stokke-te/Adobe stock

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Initiative der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ), hat jetzt eine Internetplattform aufgebaut, die auch heimischen Unternehmern für ihre Nachhaltigkeitsarbeit Werkzeuge und Hilfen bietet. Damit dem können berichtspflichtige Unternehmen ihre CSRD-Reporte digital und nutzerfreundlich erstellen.

Die Anwendung, die alle Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erfüllt, ist kostenlos. Aktuell wird noch ein Modul für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt, das diese bei ihrer freiwilligen Berichterstattung unterstützen will.  Es soll ab Mitte des Jahres verfügbar sein. Den Zugang zur DNK-Plattform finden Sie hier: https://keycloak.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/realms/dnk/protocol/openid-connect/auth. Eine Registrierung ist notwendig.

Anfangs nur für große Firmen

Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betraf anfangs nur Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind, Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind sowie Unternehmen, deren Umsatz über 40 Millionen Euro liegt oder deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro beträgt.

Mehrere Themenkomplexe

Betroffene Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht nicht finanzielle Informationen zu folgenden Themen offenlegen: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zudem ist ein Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats gefordert.

Format nicht festgelegt

Das Gesetz sieht kein starres Format für die Berichterstattung vor. Für die Erstellung können nationale, europäische oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards genutzt werden. In Deutschland finden insbesondere die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) Anwendung.

Nächstes Jahr auch KMU gefragt

Ab dem 01.01.2026 wird auch für kleine und mittlere Unternehmen ein ESG-Reporting Pflicht, wenn sie kapitalmarktorientiert aufgestellt sind – also Aktien oder Fremdkapitalemissionen ausgeben – und mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mindestens zehn Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von mindestens 450.000 Euro oder Umsatzerlöse von mindestens 900.000 Euro.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © Stokkete – adobe stock

Helfer für Barrierefreiheit