Viele prüfen ihren Versicherungsschutz

Hochwasser

Angesichts verheerender Schäden durch Starkregen und Überflutungen fragen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region jetzt, wie es aktuell um ihren Versicherungsschutz steht. Auskunft geben die Policen für die Gebäude- und Gebäudeinhaltsversicherung und die einer eventuellen Betriebsunterbrechungsversicherung. Die entscheidende Frage ist, ob und wie das Risiko „erweiterte Naturgefahren“ mitversichert ist.

In einer üblichen Gebäude-, Betriebsinhalts- oder Hausratversicherung sind Schäden abgedeckt, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstehen. Die Deckung der sogenannten Elementarrisiken müssen in der Regel als erweiterter Naturgefahrenschutz vereinbart werden. Dazu zählen Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch. Aber auch Erdsenkungen und Erdbeben. Wichtig ist, dass sowohl der Vertrag für das Gebäude wie auch der für den Gebäudeinhalt die Elementarschadensklausel enthält.

Bestehende Verträge prüfen

Etwas anders ist es bei der Versicherung von Fahrzeugen: Hier ist das Risiko Überschwemmung mitversichert. Die Teilkasko zahlt, wenn ein Fahrzeug von einer Flut mitgerissen und zerstört wird. Oder wenn es durch Fluten vollläuft. Manchmal sind zum Beispiel aber Erdrutsche nicht mitversichert. Auch hier gilt es, die laufenden Verträge genau zu prüfen oder die Berater um eine Prüfung zu bitten.

Hälfte ist bereits versichert

Bundesweit haben sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher gerade einmal 46 Prozent der Kunden gegen Elementarschäden versichert. In NRW sind es 47 Prozent, in Niedersachsen aber nur 25 Prozent, jeder vierte Kunde. Den Schnitt nach oben drückt Baden-Württemberg: Dort haben 94 Prozent eine solche Versicherung – aus historischen Gründen, weil sie bis 1993 Pflicht war.

Viele Kunden fragen nach

In Gebieten, in denen Hochwassererfahrung und Erdrutsche bislang nie vorkamen, verzichten viele Besitzer von Privathäusern wie auch von Betriebsanlagen auf den Elementarschutz. „Das sollte man angesichts der Tatsache, dass die Meteorologen auch für unsere Breiten Starkregenereignisse nicht mehr ausschließen, jedoch überdenken“, sagt Marc Strothmann, Bezirksdirektor der R+V-Versicherung. Strothmann, der mit seinen Kolleginnen und Kollegen viele Volksbank-Kunden betreut, berichtet von gestiegenem Interesse: „Aktuell haben wir dazu viele Nachfragen sowohl aus dem privaten wie aus dem gewerblichen Bereich.“

Manche sind ausgenommen

Einziger Wermutstropfen: Wer am meisten gefährdet ist, wird vermutlich keine Elementarschadensversicherung bekommen. Das sind die, deren Häuser und Firmen in bekanntermaßen hochwassergefährdeten Bereichen wie am Meer, am Ufer von Flüssen oder Seen stehen. Die schützt hingegen ein Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder aus dem Jahr 2017, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Damals wurde laut GDV entschieden, Hilfsgelder für den Wiederaufbau grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung gegen Elementarschäden bemüht haben oder für die eine Zusatzversicherung wirtschaftlich nicht zumutbar war.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © R+V/Stock Images