Viele Agrarsubventionen der EU bleiben in der öffentlichen Hand

Junge Bäuerin im Stall mit Kühen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Empfänger aller Agrarzahlungen im Haushaltsjahr 2021 veröffentlicht. Insgesamt wurden 6,7 Mrd. Euro an 317.735 Empfänger ausgezahlt. Unter den Top-Empfängern waren zum wiederholten Mal keine Landwirte im eigentlichen Sinne.

Beim Blick in die Datenbanken des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zeigt sich: Die größten Summen gingen auch im vergangenen Jahr nicht an einzelne Landwirtschaftsbetriebe, sondern an Landesbetriebe, Kommunen und Erzeugerorganisationen. Hohe Beträge dienten dem Küsten- und Hochwasserschutz sowie als Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor für die verstärkte Zusammenarbeit in Erzeugerorganisationen. Selbst große Landwirtschaftsbetriebe in Form von Genossenschaften oder GmbHs kommen an diese Spitzenempfänger nicht heran.

250 mal mehr als eine Million Euro

Von den im Jahr 2021 insgesamt ausgezahlten Beihilfen aus den EU-Agrarfonds erhielten in Deutschland 191 Begünstigte 1 Million Euro oder mehr. Zuwendungen über 2 Millionen Euro bekamen 43 Empfänger und Zahlungen von mehr als 3 Millionen Euro gingen an 25 Begünstigte. Hier kommen die Empfänger der 15 größten Einzelbeträge des Jahres 2021:

  • Landesamt für Umwelt (LfU), Potsdam: 14,37 Mio. Euro
  • Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Magdeburg: 13,04 Mio. Euro
  • Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft: 12,65 Mio. Euro
  • Pfalzmarkt für Obst- und Gemüse eG, Mutterstadt: 11,63 Mio. Euro
  • Landwirtschaftsministerium Niedersachsen: 8,96 Mio. Euro
  • Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz, Husum: 8,19 Mio. Euro
  • Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg: 7,96 Mio. Euro
  • Landesbetrieb Forst Brandenburg, Potsdam: 7,93 Mio. Euro
  • Landwirtschaftsministerium Sachsen: 7,72 Mio. Euro
  • Landgard Obst + Gemüse GmbH + Co. KG, Straelen: 6,63 Mio. Euro
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Norden: 6,60 Mio. Euro
  • Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse, Schwerin: 5,60 Mio. Euro
  • Landkreis Börde Natur- und Umweltamt, Haldensleben: 5,48 Mio. Euro
  • Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG, Vechta, Stadt: 5,08 Mio. Euro
  • EO Spargel & Beerenfrüchte GmbH, Kloster Lehnin: 5,08 Mio. Euro

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (kurz GAP) stellt seit über 60 Jahren einen der wichtigsten Politikbereiche der Europäischen Union dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Mit den Agrarreformen der vergangenen Jahre sind die Landwirtschaftsausgaben weniger stark gestiegen als die übrigen EU-Ausgaben. Im Ergebnis ist der Anteil der Landwirtschaftsausgaben an den EU-Ausgaben stetig zurückgegangen.

Fördersumme ist insgesamt rückläufig

Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Stärkung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes. Wie die Landwirtschaft gehört auch die Seefischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch von einer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischer und der Verbraucher.

Datenbank listet jede Hofförderung

In den Datenbanken der Internetseite https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/ kann jedermann sehen, welcher landwirtschaftliche Betrieb EU-weit welche Prämie erhalten hat. Die Gesamtsubvention des einzelnen Hofes baut sich dabei in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen wie zum Beispiel Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening-Prämie, Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Für einen kleineren Betrieb sind 70.000 Euro, für einen größeren auch 170.000 Euro oder mehr pro Jahr keine Seltenheit.

Subvention für Dienst an der Gesellschaft

Hinter der Agrarförderung der EU steht die Erkenntnis, dass Land- und Forstwirte die vielfältigen Leistungen, die sie gegenüber der Gesellschaft erbringen, nur mit Hilfe öffentlicher Mittel schaffen können. Dazu zählen unter anderem eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von ca. 80 Prozent der Staatsfläche, die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften sowie die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, vor allem aus Biomasse.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Albino – adobe stock