Unternehmensnachfolge – Was muss ich beachten?

Pensionszulage als tickende Zeitbombe

Ausscheidende Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Nachfolger können im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert werden. Mögliche Steuerarten sind dabei Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer sowie Grunderwerbsteuer, die je nach Form der Eigentumsübertragung zu entrichten sind. Eine derartige Steuerbelastung kann einerseits die Altersversorgung des Übergebers einschränken, andererseits den Fortbestand des Unternehmens bedrohen.

Dies ist besonders in Gefahr, wenn die mit der Unternehmensnachfolge verbundenen Steuern aus dem Unternehmen gezahlt werden müssen und damit die Liquidität einschränken oder sogar zum Verkauf einzelner Unternehmensteile führen. Trotz dieser möglichen Konsequenzen einer Steuerbelastung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist es nicht empfehlenswert, Steueroptimierung um jeden Preis zu betreiben. Insbesondere sollten immer die finanziellen, emotionalen, rechtlichen sowie die Suche und Auswahl betreffenden Folgen einer jeden auf Steuerminimierung zielenden Aktivität bedacht werden.

Steuerbelastungen im Auge behalten

Steuerbelastungen können im Rahmen einer Vererbung oder Schenkung, sowie bei einem Verkauf oder einer Verpachtung, auf den Nachfolger zukommen. Bei allen drei Modellen gibt es steuerliche Vor- und Nachteile für den Übernehmer, die im deutschen Steuerecht detailliert aufgezeigt werden. Um genau durch die Windungen aller Gesetzgebungen zu finden, ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um das effizienteste Modell herauszuarbeiten.


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Unternehmen OWL – Bild © Milton Oswald – stock.adobe.com