Überbrückungshilfe III zahlt bis 18.000 Euro für Digitalisierung

Überbrückungshilfe Einzelhandel

Mit der Überbrückungshilfe III schleifen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) viele Schwächen der bisherigen Stützungsprogramme: Hauptbaustein sind hohe Zuschüsse zu den Fixkosten. Und zwar für alle Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021.

Der Förderhöchstbetrag liegt bei 1,5 Mio. Euro; erstmalig haben auch große Unternehmen (bis 750 Mio. Euro Jahresumsatz) Anspruch auf die Überbrückungshilfe. Deutlich erweitert wurde auch der Umfang der erstattungsfähigen Fixkosten: In einer Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Monat werden – rückwirkend bis März 2020 – Baumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten berücksichtigt.

Mehr Sonderkosten im Fokus

Kosten für die Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops) werden einmalig in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro mit 90 Prozent bezuschusst. Und zwar unabhängig davon, wann im Zeitraum zwischen März 2020 und Juni 2021 diese Kosten anfallen, beziehungsweise angefallen sind. „Das ist eine Riesen-Chance für alle, die unter dem Corona-Lockdown leiden, sich jetzt neue Absatzkanäle zu öffnen“, sagt Max Kummrow von der Haller Agentur KonText-Kontor. Die unterstützt seit über 20 Jahren Unternehmen bei der Digitalisierung ihres Vertriebs, ihres Marketings und der Kommunikation.

Hilfe für Lockdown-Verlierer

Weitere Hilfen umfasst die Überbrückungshilfe II für spezielle Branchen: die Reisebranche und die Kultur- und Veranstaltungsbranche können sich viele ungedeckte Kosten von März bis Dezember 2020 erstatten lassen. Der stationäre Einzelhandel wird mit der Übernahme von Abschreibungskosten für verderbliche Waren und nicht absetzbare Winterkleidung unterstützt. Und es profitieren die Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verbot der Silvesterfeuerwerke hart getroffen waren.

Maßstab – 30 % zum Vorjahrsmonat

Die Überbrückungshife III können Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen anfordern. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Berater für Antrag nötig

Der Antrag kann ab sofort bis zum 31. August 2021 über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst. Mehr Infos gibt es hier.

 


Autor:
Unternehmen OWL – Bild ©  OlegDoroshin – adobe stock