Schutz vor Starkregen prüfen

Starkregen Hochwasser

Die Fernsehbilder aus dem Sauer- und Siegerland, dem Rheinland und der Eifel brennen sich ein: Weggerissene Häuser, Keller, Läden und Fabrikhallen voller Schlamm, Lastwagen und Pkw durcheinandergewürfelt in meterhohen Fluten. Starkregen und nachfolgende Überflutungen sind zumeist regional begrenzte Wetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger vorkommen. Auch bei uns?

Ja, Extremwetterlagen werden immer häufiger vorkommen, sagt Diplom-Meteorologe Friedrich Foest aus Lübbecke. Dazu gehören anhaltende Trockenphasen ebenso wie komplett ausfallende Winter oder zu viel Schnee auf einmal. Oder eben Starkregen, Hagel und Gewitter. Grund ist der abflauende Jetstream, ein weltumspannender Höhenwind, der aktuell dafür sorgt, dass auch unangenehmes Wetter länger über einem Ort stehen bleibt.

Hausbesitzer in der Pflicht

Für den Katastrophenschutz wie auch für die vorbeugenden Maßnahmen im öffentlichen Raum sind der Bund, die Länder und die Kommunen zuständig. Im privaten Bereich wie auch in den Unternehmen liegt die Pflicht zur vorbeugenden Schadensminderung bei den Hausbesitzern. Doch wie groß ist die Gefahr, persönlich betroffen zu werden?

Hochwasser in Minuten

Beispiel Starkregen. Eine Regendichte größer 40 Liter pro Quadratmeter und Stunde kann binnen Minuten Hochwasser verursachen. Besonders gefährdet sind dabei Tief- oder Hanglagen. Schnell wird die Straße zum Bach, ein Tal zum Sammelbecken und ein Hang zur Sturzflut oder Mure. Übliche Fließrichtungen kehren sich um, aus den Gullys quillt das Wasser und durch die Kellerfenster oder ebenerdige Türen und Tore stürzt es ins Haus. Solche Hochwasserereignisse treten unabhängig von der Nähe zu Bächen und Flüssen auf. Die Vorwarnzeiten sind extrem kurz. Und es gibt entsprechend ihrem Charakter kaum lokale Vorerfahrungen.

Problem Barrierefreiheit

Eigentlich sollte der Schutz vor eindringendem Wasser bei jedem Gebäude schon in der Planung berücksichtigt sein. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Lkws werden lieber in der trockenen Halle statt an einer Rampe beladen, Zugänge werden in der Regel barrierefrei, das heißt ohne Treppen nach oben geplant; Maschinen und Lagerbereiche praktischerweise auf einer Ebene statt auf mehreren Stockwerken angelegt. Auch die Energiezentrale findet sich nur selten im ersten OG. Viele ältere Gebäude haben dazu noch riesige Keller.

Status prüfen

Wer sein Risiko prüfen und minimieren will, sollte die Stadtplaner und Umweltberater der Kommune einladen, vielleicht seinen Architekten und seinen SHK-Planer dazu rufen, um gemeinsam die Risiken abzuschätzen, einen Status zu erarbeiten und darauf aufbauend weitere Maßnahmen in Gang zu setzen. Besonders wichtig ist der Check, ob vom eigenen Unternehmen Gefahren für andere ausgehen können. Überprüft werden sollte auch der Versicherungsschutz und der Rücklagenstand, denn ein Betriebsausfall aufgrund Überflutung kann schnell in die Hunderttausende oder Millionen gehen.

Notfallplan erarbeiten

Neben verbessertem baulichem Objektschutz sollte am Ende ein mit den Anforderungen der Rechtscompliance abgestimmter Hochwasser-Notfallplan stehen. Der listet auf, was vorbeugend und im Fall der Fälle wann wie zu tun ist. Wichtiges Ziel des Notfallplanes ist es, sicherstellen zu können, dass der Betrieb nach einem Hochwasserereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden kann.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Animaflora PicsStock – adobe stock