Nur 750 Millionen für den klimafreundlichen Neubau

Balkon im Schnee

Immobilien-Investoren hatten mehr erhofft: Nur 750 Mio. Euro stellt die Bundesregierung im Jahr 2023 für den Neubau klimafreundlicher Mietwohnungen zur Verfügung. Die Fördermittel-Rallye startet am 1. März und wird den Erwartungen von Experten kurz darauf schon wieder zu Ende sein. Die Hürden sind hoch, die Unterstützung wird von Investoren eher als gering eingestuft. Bundesbauministerin Klara Geywitz räumte vor der Presse ein, dass das von der Regierung ausgegebene Neubauziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr derzeit nicht umsetzbar sei. Im Grundsatz wolle sie aber an dem Ziel festhalten.

Mit der neuesten Richtlinie für die Bundesförderung Effiziente Gebäude setzt die Bundesregierung ihren Kurs der klimafreundlichen Transmission von Gebäuden konsequent fort. Ziele sind es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

KfW-Kredite im Mittelpunkt

750 Mio. stehen jetzt für den Bau von Wohn und Nichtwohngebäuden ab dem 1. März zur Verfügung. Bauherren aller Art müssen mindestens den Energiestandard Effizienzhaus 40 (EH40) erreichen, besser noch die Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude plus“ erfüllen. Im Normalfall erfolgt die Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung. Für die Vergabe ist die KfW-Bank zuständig, die Beantragung erfolgt über die Hausbanken der Bauherren. Beide Anforderungen müssen mit Zertifikaten nachgewiesen werden. Obergrenzen für die Kreditvergabe im Einzelfall sollen noch festgelegt werden.

Zuschüsse nur für Gebietskörperschaften

Zuschüsse wird es in diesem Jahr nur noch geben, wenn die Bauherren kommunale Gebietskörperschaften sind: Für klimafreundliche Wohngebäude gibt es maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, für Neubauten mit QNG-Siegel steigt der Zuschuss auf 12.500 Euro je entstehender Wohnung. Klimafreundliches Nichtwohngebäude können fünf Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben abrufen. Für Nichtwohngebäude mit QNG erhöht sich der Zuschuss wieder auf 12,5 Prozent und der Deckel auf 15 Mio. Euro.

4 Prozent Zinsverbilligung

Gewährt werden bei den Wohngebäuden Kreditlaufzeiten zwischen zehn und 35 Jahren. Bei den Kurzläufern sind nur Zinsen fällig, die Rückzahlung ist in einer Summe zum Schluss gefordert; die anderen Laufzeiten bieten zwei bis drei tilgungsfreie Jahre jedoch allesamt nur eine zehnjährige Zinsbindung. Die Zinsverbilligung beträgt bis zu vier Prozent.

Umschichtung zugunsten Sanierung

Weitere 350 Mio. Euro hat die Bundesregierung bereits angekündigt, um jungen Familien auch weiterhin die Schaffung immobilen Eigentums zu ermöglichen. Auch hier sollen zinsverbilligte Kredite helfen. Jedoch sind die Einkommensgrenzen tief gesteckt: 60.000 Euro pro Jahr für ein Ehepaar mit Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Hier können Sie die Richtlinien für die Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) herunterladen.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © arteffect.pl – adobe stock