Digitale Patientenakte ist gestartet

Digitlale Patientenakte

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen gibt es, wie sind die Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen stehen in den Aktenordnern der Arztpraxen. Geht man zum nächsten, fehlen Infos oder Untersuchungen werden wiederholt. Damit ist nun Schluss. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Sie wird in drei Stufen eingeführt. Mitte des Jahres können alle 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den knapp 200.000 niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern verbunden sein.

Die ePA vernetzt Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. Arzt und Patient haben alle relevanten Dokumente sicher verfügbar, belastende Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden.

Wann kommt die ePA?

Zum Start bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. Damit können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. In Phase 2 werden im zweiten Quartal alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. In Phase 3 zum 1. Juli dieses Jahres müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss das ePA-System spätestens zum 1 Januar.2022 laufen.

Wobei hilft die ePA?

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

Können Ärztinnen und Ärzte alleine bestimmen, was in der ePA gespeichert wird?

Nein, die Patientinnen und Patienten bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen.

Ab wann haben Ärzte Zugriff auf die ePA?

Ärztinnen und Ärzte haben keinen direkten Zugriff auf die ePA, sondern dürfen erst nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten und der technischen Zugriffsfreigabe, beispielsweise durch eine PIN-Eingabe in der Praxis, auf die ePA zugreifen.

Was wird in der ePA gespeichert?

Im ersten Schritt können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch  Blutwerte in der ePA gespeichert werden, ab 2022  sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das  Zahnbonusheft digital abrufbar sein.

Muss man als Krankenversicherte die ePA nutzen?

Nein, die ePA ist ein Angebot. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten.

Kann ich die ePA auch ohne die App nutzen?

Ja. Versicherte können ihre ePA ab Juli 2021 mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die ihnen von ihrer Krankenkasse zugestellt wird, auch direkt in der Arztpraxis bzw. beim Leistungserbringer nutzen. Alternativ kann man auch eine dritte Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, beauftragen, die ePA über die App zu verwalten.

Sind unsere Daten in der ePA sicher?

Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder die Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, können die Inhalte lesen – auch nicht die Krankenkasse. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

 


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