Bund präzisiert Vorgaben für die energetische Gebäudesanierung

Haus mit modernen Glaserkern

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Ende Juli 2022 wurden kurzfristig einige drastische Änderungen mit sofortiger Wirkung verkündet. Zum Jahresbeginn 2023 traten jetzt einige weitere Anpassungen in Kraft. Die fortlaufenden Änderungen haben die Ziele, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, zu unterstützen und den Antragsprozess zu verschlanken. Nicht zuletzt geht es der Bundesregierung darum, lenkend in die Auswahl der Heiztechnologien einzugreifen und mit Krediten statt Zuschüssen mehr Investitionen zu hebeln.

Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potential einen enormen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohnimmobilien und Nichtwohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese gefördert.

Hier nur Kredite, da nur Zuschüsse

Mit der Novellierung wurde die Förderlandschaft weiter vereinfacht. So ist für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nur noch das BAFA zuständig und Komplettsanierungen sowie Neubauten in den Bereichen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) werden nur noch von der KfW gefördert. Bei der Bafa gibt es ab 2023 nur noch Zuschüsse, bei der KfW nur zinsverbilligte Kredite. Gerade mit letzterem erhofft sich die Bundesregierung, mehr Investitionen hebeln zu können.

Förderung für Energieberatung

Trotz Zusammenführung und Vereinfachung der Förderung, ist es für Normalverbraucher nach wie vor schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Ohne Energieberater an der Seite macht es wenig Sinn, ein Neubauprojekt oder eine Sanierung anzugehen. Dessen Arbeit wird nach wie vor mit 50 % von bis zu 10.000 Euro gefördert.

Sanierung im Vordergrund

Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes gibt es einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die maximal förderfähigen Kosten für solche Einzelmaßnahmen betragen 60.000 Euro. Die verschiedenen Maßnahmen werden dabei mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert. Die wichtigsten Änderungen: Der Gesamtkonzept-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird gestrichen; gasbetriebene Heizungsanlagen werden nicht mehr gefördert; es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt; es werden zwei Wärmepumpenboni eingeführt und die Förderung einfacher Luftwärmepumpen gestrichen; Fördersätze werden angepasst und es gibt eine Förderung für Brennstoffzellenheizungen.

Der Heizungstausch Bonus

Der Heizungstausch Bonus wird als Ersatz zum Öl-Austausch-Bonus angesetzt und gewährt einen Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Zudem wird ein Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen gewährt, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgezahlt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Der neue Bonus beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Wärmepumpen-Boni

Für Wärmepumpen gibt es einen Bonus in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings muss es sich dabei um eine Wärmepumpe handeln, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzt. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die die Luft der Umgebung als Wärmequelle erschließen, können nur dann 5 Prozent Förderung erhalten, wenn Sie ein natürliches Kältemittel verwenden. Es ist außerdem zu beachten, dass Wärmepumpen generell nur dann gefördert werden, wenn die Wohnfläche nach der Installation zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird.

5 Prozent mehr für Gesamtkonzept

Für alle Gewerke, die die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder eine Heizungsoptimierung betreffen, gelten Fördersätze in Höhe von 15 Prozent (zuvor 20 Prozent). Geschieht die Sanierung im Rahmen eines mit einem Energieberater ausgearbeiteten individuellen Fahrplans, kommen noch einmal fünf Prozent hinzu. Der Bereich Gebäudehülle beinhaltet dabei alle Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen, den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Der Bereich Anlagentechnik umfasst den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen.

Wärmenetze im Fokus

Hier kommen die neuen Fördersätze für Einzelmaßnahmen: Solarthermie 25 %, Biomasse 10%, Wärmepumpe 25%, Innovative Heizungstechnik 25%, Wärmenetzanschluss 30%, Gebäudenetzanschluss 25%. Weitere 10 Prozent sind möglich, wenn diese Maßnahmen im Rahmen eines Heizungstausches erfolgen. Für den Bau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes gibt es 20 bis 30 % Zuschuss von der BAFA.

Auch Eigenleistung wird gefördert

Seit dem 01.01.2023 werden Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert. Das bedeutet, dass wenn man beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Kellerdeckendämmung selbst durchführt, man mindestens 15 Prozent der Materialkosten vom Staat zurückbekommen kann, sofern die Maßgaben und Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden.

Eine recht gute Übersicht über den zweifelsohne komplexen Status der BEG-Förderung finden Sie hier: https://www.energieheld.de/foerderung/institute-anbieter/beg-aenderungen-2023

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © EKH-Pictures – adobe stock