Alexa und Co. – Smarte Helfer oder Störer am Arbeitsplatz?

Amazon Alexa

Alexa, sagt mir wie das Wetter wird! Siri, wie schreibt man Affinität! Google, wann schließt der Supermarkt nebenan! Intelligente Helfer haben unser Leben vereinfacht. Denn bei vielen alltäglichen Fragen greifen wir nicht mehr zur Tastatur, sondern sprechen mit den digitalen Zuhörern. Aber wie kann ich diesen Mehrwert effektiv am Arbeitsplatz nutzen? Und wie werden Mitarbeiter nicht zu sehr von ihren Aufgaben abgelenkt.

Die jungen Wilden – Werber, Webdesigner und IT-Experten – waren 2011 die ersten, die sich frei heraus mit Siri in ihrem iPhone unterhielten. Oder die sich später von Amazons Alexa oder Googles Assistant Fragen zu Uhrzeit und Wetter beantworten, Musik vorspielen und Mails vorlesen ließen. Zuerst unterwegs, dann daheim, mittlerweile auch immer öfter im Büro.

Funktionen von IPAs

Die Entwickler der IPAs (Intelligenter persönlicher Assistent) tüfteln fleißig an neuen Funktionen. Mittlerweile kann man über die „Smart Speaker“ – so heißen die Endgeräte – auch das Licht schalten, die Heizung aufdrehen, die Haustür verschließen, von unterwegs den Herd abstellen oder den Inhalt des Kühlschranks nachbestellen. Ende des Jahres 2019 hatten 60 Prozent der Deutschen erste Erfahrungen mit dieser Technologie, elf Prozent nutzen sie täglich.

Jetzt erobern die IPAs die deutschen Büros. Manchmal heimlich, weil der eine oder andere bei der Arbeit nicht auf den digitalen Assistenten verzichten mag. Manchmal ganz offiziell, weil die IPAs irgendwie auch in der Zusammenarbeit nützlich sind. So können sie heute schon die Belegung von Meetingräumen verwalten, Termine abgleichen und, und, und. Amazon hat die Bürooffensive schon 2019 gestartet. Keimzelle war das „Day Office One“ in Seattle.

Datenschutz

Wer mit den Sprachassistenten noch nie gearbeitet hat, ist skeptisch. Und bleibt es meist auch. Die einen hegen Misstrauen, die anderen befürchten, von Dritten abgehört zu werden. Die Sorge ist nicht ganz unbegründet, auch wenn Amazon das Gegenteil beteuert. Datenschützer warnen angesichts der „hochsensiblen Wanzen“ vor einer Grauzone, wenn die IPAs das Büro erobern. Denn wenn Alexa personenbezogene Daten mithört, muss der Arbeitgeber zuvor die Einwilligung der Betroffenen einholen. Da jedoch nicht klar ist, welche personenbezogenen Daten tatsächlich erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wird eine Einwilligung voraussichtlich nicht wirksam eingeholt werden können. Ohne rechtmäßige Einwilligung läge dann ein Verstoß gegen Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.

Ist das ein Grund, die neue Technologie nicht zu testen? Unter kontrollierten Bedingungen. Und nicht ohne den Datenschutzbeauftragten des Betriebs oder den Betriebsrat. Zumindest solange, bis die Rechtsprechung der technologischen Entwicklung Rechnung getragen hat.


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Unternehmen OWL – Bild © fabiomax – stock.adobe.com